Dummyprüfung für alle Klassen zurück
Inhaltsverzeichnis
Dummy-Prüfungsordnung
für Retriever (DPO/R)
Einleitung
§§ 1 u. 2............................... 2
Allgemeine
Bestimmungen
Allgemeines §§ 3
- 5........................ 2
Nenngeld §§ 6 u.
7........................ 3
Heiße Hündinnen
§ 8........................ 3
Zuschauer § 9........................
3
Einspruch § 9........................
3
Klassenvoraussetzungen
§ 11........................ 4
Prüfungsbestimmungen
§§ 12 - 15........................ 4
Durchführungsverordnung
§§ 16 - 20........................ 5
Prüfungsfächer
- Anfängerklasse
Einzelmarkierung
§ 22............................... 7
Einzelmarkierung
Wasser § 23...............................
7
Verlorensuche
§ 24............................... 8
Appell
§ 25............................... 8
Prüfungsfächer
- Fortgeschrittenenklasse
Doppelmarkierung
§ 26............................... 9
Verlorensuche
§ 27............................... 9
Einweisen
§ 28............................... 9
Standruhe
in Verbindung mit Markierung § 29...............................
10
Prüfungsfächer
- Siegerklasse
Doppelmarkierung
§ 30............................... 10
Verlorensuche
mit zwei Hunden § 31............................... 10
Einweisen
in ein Suchengelände § 32............................... 11
Einweisen
§ 33............................... 11
Working-Tests
§ 34............................... 12
Schlussbestimmungen
§§ 35 - 37........................ 12
Dummy-Prüfungsordnung (DPO/R) für Retriever
(gültig
ab 10.03.2000)
I.
Einleitung
§1
Der Retriever ist der
unentbehrliche Helfer für die Arbeit nach dem Schuss, insbesondere für das
Apportieren (to retrieve).
§2
(1) Ziel dieser Prüfung ist
es, die Arbeitsweise beim Apportieren sowie seine allgemeine Wesensfestigkeit zu
beurteilen.
(2) In der Dummy-Prüfung werden jagdähnliche Situationen simuliert, um
somit wesentlich dazu beizutragen, dass Retriever ihren Apportiereigenschaften
entsprechend von der Mehrheit der Retrieverführer gehalten und gefördert
werden können.
II.
Allgemeine Bestimmungen
§3
Hundebesitzer und Hundeführer,
die an einer vom Deutschen Retriever Club e.V. (DRC) durchgeführten Dummy-Prüfung
teilnehmen wollen, müssen von der vorliegenden Prüfungsordnung Kenntnis haben
und diese anerkennen.
§4
Jeder im deutschen
Hundestammbuch (VDH) oder in einem von der FCI anerkannten Stammbuch (für ausländische
Hunde) eingetragene Retriever, der am Prüfungstag mindestens 10 Monate alt ist,
kann an den Prüfungen nach dieser DPO-R teilnehmen.
§5
(1) Es werden nur Hunde geprüft,
die am Prüfungstag die original Ahnentafel vorlegen.
(2) Alle Prüfungsergebnisse werden in die original Ahnentafel
eingetragen. Sofern die Eintragung auf der Ahnentafel nicht möglich ist, muss
am Prüfungstag für den Hund ein Leistungsheft vorgelegt werden, in das dann
die Eintragung vorgenommen wird.
(3) Der Hundeführer hat für die zweifelsfreie Identifizierung des
Hundes selbst Sorge zu tragen.
§6
(1) Die
Meldung eines Hundes verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, auch wenn der
betreffende Hund nicht zur Prüfung erscheint, es sei denn, die Nennung wird bis
zum festgesetzten Meldeschluss widerrufen.
(2) Falls das festgesetzte Nenngeld für einen Hund nicht bis zum
Meldeschluss eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für
gemeldete, aber nicht erschienene Hunde.
§7
Von der Prüfung können
unter Verlust des Nenngeldes diejenigen Hunde ausgeschlossen werden,
(1) über die bei der Nennung wissentlich falsche Angaben gemacht wurden,
(2) die, ohne
zur Arbeit aufgerufen zu sein, im Prüfungsgelände frei herumlaufen,
(3) die beim Aufruf nicht anwesend sind;
(4) ferner heiße Hündinnen, deren Führer dem Prüfungsleiter
wissentlich die Hitze verschweigen.
§8
(1) Die Führer heißer Hündinnen
sind verpflichtet, dem Sonderleiter und ihren Richtern vor Beginn der Prüfung
Mitteilung von der Hitze zu machen.
(2) Prüfungsleiter und Richter haben dafür Sorge zu tragen, dass die
Leistungen anderer teilnehmender Hunde nicht durch die Anwesenheit einer heißen
Hündin beeinträchtigt werden.
(3) Läufige Hündinnen werden als letzte geprüft.
§9
(1) Alle an der Prüfung
teilnehmenden Personen müssen den Anordnungen des Sonderleiters, der Richter
und der Ordner Folge leisten. Sie dürfen Führer und Hund nicht bei der Arbeit
stören und dürfen die Richter nicht bei der ordnungsgemäßen Durchprüfung
der Hunde hindern.
(2) Richterentscheidungen sind nicht anfechtbar. Der Hundeführer hat
jedoch das Recht, vor der zu erbringenden Aufgabe Fragen an die Richter zu
stellen.
(3) Ein Einspruch
kann bis 30 Minuten nach Bekanntgabe der Zensuren am Prüfungstag beim
Sonderleiter eingelegt werden. Alle an der Prüfung beteiligten Richter
entscheiden gemeinsam über den Einspruch.
§10
Die Prüfung wird in drei
Leistungsklassen abgelegt:
- Anfänger-Klasse
- Fortgeschrittenen-Klasse
- Sieger-Klasse
III.
Klassenvoraussetzungen
§11
(1) Fortgeschrittenen-Klasse
Der Hund muss zunächst in der Anfänger-Klasse gestartet sein und mit
mindestens einem "sehr guten" Ergebnis bestanden haben oder eine
bestandene BLP/R vorweisen (entsprechende ausländische Prüfungen werden
anerkannt, vgl. Anhang).
(2) Sieger-Klasse
Der Hund muss mindestens ein "Sehr gut" in der
Fortgeschrittenen-Klasse erbracht haben oder eine entsprechende Leistung in
einer ausländischen Prüfung vorweisen.
(3) Hunde, die mindestens zweimal mit "Sehr gut" in einer
Klasse bestanden haben, müssen in der nächsthöheren Klasse starten, mit
Ausnahme der Gewinner-Klasse.
(4) Der Wechsel in eine niedrigere Klasse ist nicht möglich.
IV. Prüfungsbestimmungen
§12
Zur Durchführung einer Prüfung
sind in jeder angebotenen Klasse mindestens 3 Hunde pro Klasse erforderlich.
§13
(1) Alle Arbeiten werden mit
grünen Standard-Dummies (ca. 500g) ohne zusätzliche Bezüge, Felle, Federn,
etc. durchgeführt.
(2) Jeder Prüfungsteilnehmer bringt zur Prüfung mindestens 3 Dummies
mit, hat jedoch keinen Anspruch darauf, mit seinen Dummies geprüft zu werden.
§14
(1)
Alle Schüsse, die während der Prüfung abgegeben werden, müssen mit
einer/einem 9 mm Schreckschusspistole/revolver abgefeuert werden. Der Einsatz
eines Dummy-Launchers für die Schussabgabe mit 6 mm, Kaliber 22, ist zulässig.
(2) Bei allen Arbeiten, in denen ein Dummy sichtbar für den Hund
geworfen wird, ist ein Schuss abzugeben.
(3) Der Schuss sollte erfolgen, wenn das Dummy in seiner Flugbahn ca. den
höchsten Punkt erreicht hat.
§15
Alle Hunde müssen während
der Prüfung unangeleint vorgeführt werden.
V.
Durchführungsverordnung
§16
Die Prüfungen dürfen
abgenommen werden von
- Richtern des DRC, die sich für diese Prüfungsordnung qualifiziert haben,
- ausländischen Richtern, die für nationale und internationale Arbeitsprüfung für Retriever gemäß FCI zugelassen sind, oder
- die in dem jeweiligen Land für Working-Test und Apportierprüfungen zugelassen sind.
Die Prüfung muss von einem DRC-Leistungsrichter geleitet werden.
§17
In der Siegerklasse müssen
alle Arbeiten von zwei Richtern beurteilt werden.
§18
Eigenschaften, die der
Retriever bei dieser Prüfung zeigen sollte:
- Arbeitsfreude
- Standruhe
- Apportierfreudigkeit
- Markierfähigkeit
- Nase
- Ausdauer
- Gehorsam
- Lenkbarkeit.
Die Hunde sollen schnell in die Hand des Führers apportieren.
§19
Stark
leistungsmindernd sind:
- schlechter Appell des Hundes
- Unruhe
- Unaufmerksamkeit
- Nicht-Ausgeben in die Hand des Führers
- Knautschen
- Winseln, Fiepen u.o.ä. während des Wartens und bei
der Arbeit
- lautes Verhalten des Hundeführers bei der Arbeit
- nicht sofortiges Zurückkommen nach Finden des Dummies
- haltbares Einspringen
§20
Ausschluss-Gründe sind:
- unhaltbares Einspringen oder zweimaliges, haltbares Einspringen
-
Verweigerung des Apportieren, das heißt Nicht-Aufnehmen des Dummies,
sowie Nicht-Zurückbringen des Dummies zum Führer
- Tauschen von Dummies
-
Verweigerung, ins Wasser zu gehen
-
Hochgradiges Knautschen
- Ein Hund, der aus der
Führung geht
-
Ein Hund, der gegenüber Artgenossen oder Personen Aggressivität zeigt
-
Störendes Lautgeben
-
Physische Einwirkung auf den Hund
-
Schussscheue
§21
(1) Die Bewertung der
Leistungen je Fach gliedert sich wie folgt:
0 Punkte
ausgeschlossen
1 bis 4 Punkte
nicht befriedigend
5 Punkte
befriedigend
6 bis 7 Punkte
gut
8 bis 9 Punkte
sehr gut
10 Punkte
vorzüglich
(2) Die
Platzierung und die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem errechneten Mittelwert
der einzelnen Prüfungsfächer.
Folgende Prädikate werden vergeben:
0 bis 19
Punkte
nicht bestanden
20 bis 22 Punkte
befriedigend
23 bis 30 Punkte
gut
31 bis 37 Punkte
sehr gut
38 bis 40 Punkte
vorzüglich
(3) Wir eine Übung mit 0 Punkten abgeschlossen oder weniger als 50 % der
Gesamtpunktzahl erreicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
VI. Prüfungsfächer
in den einzelnen Klassen
Die
Gestaltung der nachfolgenden Fächer wird den jeweiligen Geländegegebenheiten
angepasst.
Anfängerklasse
§22
Einzelmarkierung Land
(1) Unter Abgabe eines Schusses wird ein Dummy, für Führer und Hund
deutlich sichtbar, in ca. 40m Entfernung in offenes Gelände, geworfen. Der Wurf
des Dummies sollte stets in den Wind erfolgen.
(2) Der Hundeführer darf den Hund erst auf Anweisung des Richters zum Stück
schicken.
(3) Bei mangelhaftem Markieren erhält jeder teilnehmende Hund die Möglichkeit,
ein zweites Mal diese Aufgabe abzulegen, wobei maximal 5 Punkte erreicht werden
können.
§23
Einzelmarkierung Wasser
(1) Unter Abgabe eines Schusses wird ein Dummy, für Führer und Hund
deutlich sichtbar, in ein tiefes Gewässer geworfen.
(2) Der Hundeführer darf den Hund erst auf Anweisung des Richters zum Stück
schicken.
(3) Der Ansetzpunkt muss von der Wasserkante entfernt liegen.
§24
Verlorensuche
(1) In einem 50x50m großem Gelände mit offener Deckung werden für Führer
und Hund nicht sichtbar 10 Dummies ausgeworfen.
(2) Auf Anweisung des Richters wird der Hund zur Verlorensuche geschickt.
(3) Der Führer kann sich entlang einer Seite des Suchengeländes
bewegen.
(4) Die Anzahl der apportierten Dummies ist nicht allein ausschlaggebend
für die Bewertung.
§25
Appell
(1) Hund und Hundeführer gehen gemeinsam mit dem Richter einen Parcours
ab. Der Hund ist dabei unangeleint.
(2) Während des Parcours werden insgesamt 2 Schüsse abgegeben sowie ein
Dummy geworfen.
(3) Nach erfolgtem 1. Schuss und Wurf des Dummies in ca. 20m Entfernung
bleiben Hund und Hundeführer in der Grundstellung stehen.
(4) Während der Hund am Haltepunkt verbleibt, holt der Hundeführer das
Dummy und kehrt zu seinem am Haltepunkt verweilenden Hund zurück.
(5) Hund und Hundeführer setzen gemeinsam mit dem Richter den Parcours
fort.
(6) Nach erfolgtem 2. Schuss in ca. 20m Entfernung vom Gespann (es wird
kein Dummy geworfen) bleiben Hund und Hundeführer in der Grundstellung stehen.
(7) Während der Hund am Haltepunkt verbleibt, begibt sich der Hundeführer
zum Schützen. Dort angekommen ruft er den Hund auf ein Zeichen des Richters zu
sich.
Fortgeschrittenen-Klasse
§26
Doppelmarkierung
(1) Die Merkfähigkeit wird mittels einer Doppelmarkierung jeweils unter
Schussabgabe geprüft, wobei mindestens ein Dummy in ein Gewässer oder jenseits
eines stehenden (langsam fließenden), Gewässers fällt. Die Arbeitsdistanz
beträgt für das erstgeworfene Dummy ca. 50m, für das zweitgeworfene ca. 70m.
(2) Die Reihenfolge der gebrachten Dummies ist beliebig. Jede Einwirkung
des Führers ist stark punktmindernd.
(3) Sollte kein geeignetes Gewässer zur Verfügung stehen, kann eine
vergleichbare Doppelmarkierung auf Land gearbeitet werden. Zusätzlich muss dann
ein Markierung aus tiefem Wasser gearbeitet werden (vgl. § 23). Diese wird mit
"Bestanden/Nicht bestanden" bewertet, es sei denn, der Hund zeigt
schwere Fehler.
§27
Verlorensuche
(1) In einem ca. 60m tiefen und 80m breitem Gelände mit guter Deckung
(Schonung, Wald mit Niederwuchs etc.) werden für Führer und Hund nicht
sichtbar 10 Dummies ausgeworfen.
(2) Nach Aufforderung durch den Richter wird der Hund zur Verlorensuche
geschickt.
(3) Der Führer kann sich entlang einer Seite des Suchen-Geländes
bewegen.
(4) Dauernde Aufmunterungen sind punktmindernd.
(5) Die Anzahl der apportierten Dummies ist nicht allein ausschlaggebend
für die Bewertung.
§28
Einweisen
(1) In einem Gelände geringer Deckung (z.B. Wiese, offener Wald etc.)
wird in ca. 50m Entfernung vom Ansetzpunkt für den Führer sichtbar ein
Haltepunkt markiert.
(2) Nach
Aufforderung durch den Richter schickt der Führer seinen Hund in diesen Bereich
und lässt ihn dort verharren. Auf Anweisung des Richters weist er ihn dann auf
ein rechtwinklig zur Einweise-Linie in ca. 30m Entfernung ausgeworfenes Dummy,
dessen Lage dem Führer vor Beginn zu bezeichnen ist, ein.
§29
Standruhe in Verbindung mit Markierung
(1) Die Führer einer Gruppe (mindestens 3, maximal 6 Gespanne) gehen mit
ihren unangeleinten Hunden in einer geraden Linie durch ein Gelände geringer
Deckung.
(2) Nach erfolgtem Schuss bleiben Führer und Hunde stehen, und ein Dummy
wird in ca. 50m Entfernung (senkrecht zur Führerlinie gemessen) geworfen.
(3) Auf Anweisung des Richters wird ein Hund zum Bringen geschickt, während
die nicht arbeitenden Hunde ruhig bei ihren Führern warten.
(4) Der Vorgang wiederholt sich unter ständigem Vorrücken und Tauschen
der Gespanne auf die äußeren Positionen in der Linie, bis alle Hund zum
Einsatz gekommen sind.
(5) Das Arbeiten der Hunde erfolgt von der äußeren, dem Dummy jeweils
gegenüberliegenden Position.
Siegerklasse
§30
Doppelmarkierung
(1) Die Merkfähigkeit wird mittels einer Doppelmarkierung jeweils unter
Schussabgabe geprüft, wobei mindestens ein Dummy in ein Gewässer oder jenseits
eines stehenden (langsam fließenden) Gewässers fällt. Die Arbeitsdistanz beträgt
jeweils 70m.
(2) Der Hund arbeitet nach Aufforderung des Richters in der vom Richter
vorgegebenen Reihenfolge.
§31
Verlorensuche mit zwei Hunden
(1) In einem 60x80m großen, deckungsreichen Gelände werden für Führer
und Hund nicht sichtbar 10 Dummies ausgeworfen.
(2) Nach Aufforderung durch den Richter werden zwei Hunde gleichzeitig in
das Gelände zur Verlorensuche geschickt.
(3) Es ist den Hundeführern nicht gestattet, sich an den Längsseiten
des Suchengeländes zu bewegen.
(4) Die Anzahl der apportierten Dummies und die Zeit, in der sie gebracht
werden, sind nicht allein ausschlaggebend für die Bewertung.
§32
Einweisen in ein Suchengelände
(1) In ca. 80m Entfernung wird in einem Gelände dichter Deckung (Schilf,
Brombeeren, Dickung etc.) für Führer und Hund nicht sichtbar ein Dummy
geworfen.
(2) Nach Aufforderung durch den Richter soll der Hund über
abwechslungsreiches Gelände (z.B. Wasserläufe, Zäune, Hecken, Gräben, Wege
etc.) in gerader Linie auf das ca. 60m entfernte Suchengelände eingewiesen
werden und dort auf Befehl des Führers eine selbständige Suche beginnen.
§33
Standruhe in Verbindung mit Markierung
(1) Die Führer einer Gruppe (mindestens 3, maximal 6 Gespanne) gehen mit
ihren unangeleinten Hunden in einer geraden Linie durch ein Gelände geringer
Deckung.
(2) Nach erfolgtem Schuss bleiben Führer und Hunde stehen, und ein Dummy
wird in ca. 50m Entfernung (senkrecht zur Führerlinie gemessen) geworfen.
(3) Anschließend wird der Hund nach Aufforderung durch den Richter auf
ein zweites, zuvor an anderer Stelle für den Hund und Führer nicht sichtbar
ausgeworfenes Dummy eingewiesen.
(4) Nachdem der Hund die Einweise-Arbeit beendet hat, arbeitet er die zu
Beginn geworfene Einzelmarkierung (2).
(5) Der Vorgang wiederholt sich unter ständigem Vorrücken und Tauschen
der Gespanne auf die äußersten Positionen in der Linie, bis alle Hunde zum
Einsatz gekommen sind.
(6) Das Arbeiten der Hunde erfolgt von der äußeren, dem Dummy jeweils
gegenüberliegenden Position.
VII
Working-Tests
§34
Ein Working-Test ist jede
Apportierprüfung mit Dummies.
(1) Es werden Working-Tests mit Anfänger-, Fortgeschrittenen- und
Gewinner-Klasse angeboten. Der jeweilige Schwierigkeitsgrad orientiert sich an
der Dummy-Prüfung.
(2) Zugelassen werden Hunde, die eine Dummyprüfung der jeweiligen Klasse
bestanden haben. Eine vergleichbare ausländische Prüfung (siehe DPO/R Anhang)
gilt gleichermaßen als Zulassungsvoraussetzung zum Working-Test.
(3) Alle Prüfungsergebnisse werden mit den Bewertungen
"bestanden" / "nicht bestanden" in das Leistungsbuch
eingetragen. Für die ersten vier Platzierten wird die Platzierung mit
eingetragen.
(4) Wer einen Working-Test der Fortgeschrittenen-Klasse bestanden hat,
kann nicht mehr in der Anfänger-Klasse starten.
(5)
Für die Durchführung eines Working-Tests gelten insbesondere: die Allgemeinen
Bestimmungen der DPO/R II §§3 bis 10.
(6)
Für die Durchführung und Bewertung eines Working-Tests gelten §§16 bis 20
der DPO/R, sofern in der Ausschreibung nicht besonders auf andere Bestimmungen
und Bewertungen hingewiesen wird.
VIII
Schlussbestimmungen
§35
Das Bestehen der Prüfung
berechtigt den Teilnehmer nicht, bei internationalen, nationalen und
DRC-Ausstellungen den Hund in der Gebrauchshundeklasse zu melden.
§36
Diese Prüfungsordnung tritt
mit Veröffentlichung in der CZ in Kraft und behält ihre Gültigkeit für 2
Jahre. Sie verlängert sich jeweils bis auf Widerruf um weitere 2 Jahre.
§37
In Zweifelsfällen, in denen
diese Prüfungsordnung keine eindeutige Aussage macht, gelten für die Ausführung
und Bewertungskriterien die des gültigen FCI Arbeitsreglements.
Anhang
Vergleichbare, ausländische
Prüfungen:
Anfänger-Klasse (D)
DK -
Beginner-Klasse B Prüfung
NL/B
- C Diplom/Certificaat
CH - Novice Test
B/NL/F
- Field trial à la francaise
GB
- Novice Field Trial
A - Dummy-Prüfung L
Fortgeschrittenen-Klasse
(D)
DK -
Open-Klasse B-Prüfung
NL/B
- B Diplom/Certificaat
CH - C-Prüfung
B/NL/F - Field trial à l'anglaise
GB - Field trial
A - Dummy-Prüfung M